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Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.19)
ausschließlich die Wohnung
des Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen.
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1: Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Schutzengel Wohnen (KS1201.16)
ausschließlich die Wohnung
des Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen.
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1: Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.16)
ausschließlich die Wohnung
des Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen.
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1: Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St131)
Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB
gelten Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen auf die Brauchbarkeit [...] gelten ausschließlich nachstehende Baubestandteile der versicherten
Wohngebäude der versicherten Liegenschaft(en) bzw. nachstehendes Gebäudezubehör der
versicherten Wohngebäude:
Rollläden, Außenjalousien,
Im Geschäft - Sturmschadenversicherung IG-St-99 (IG-St-99)
nachfolgende Erweiterungen des Versicherungsschutzes
2.1.1. DACHRINNEN UND DARUNTER LIEGENDE GEBÄUDETEILE
In Erweiterung des Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschadenv [...] erstreckt
sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung von Dachrinnen und darunter liegenden Gebäu-
deteilen durch vom Dach herabfallende Schnee- und Eislawinen.
2.1.2. SONNENKOLLEKTOREN