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Gebäude - Pauschalversicherung (G219)
der Ersatzpflichtige den Schaden weder grobfahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt
hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Gebäude-Pauschalversicherung (G203)
der Ersatzpflichtige den Schaden weder grobfahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt
hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
eine entsprechende Anzahl von geeigneten
Feuerlöschern jederzeit betriebsfähig zu halten.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
F811a.1
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN EINWAND DER UNTERVERSI-
CHERUNG für die
Gebäude-Pauschalversicherung (G217)
der Ersatzpflichtige den Schaden weder grobfahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt
hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1