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Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH328
RAUCHFANGKEHRER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen
1.1 Schäd
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH422) (AH422)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH445.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Wertanpassung nach dem Baukosten-Index -
AH445.2
Es gilt als vereinbart, daß die Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei Hauptfälligkeit der
Prämie um den Prozentsatz erhöh
Mietzinsentgang (FBU193)
FEUER-BU BESONDERE
BEDINGUNG FBU193
Mietzinsentgang
1. Als versicherter Betrieb im Sinne des Artikels 1 der AFBUB gilt das in der Polizze bezeichn