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STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.24)
Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund6.
Neubau oder wegen Umbauarbeiten nicht vorhanden bzw. Fenster, Türen und sonstige
Öffnungen nicht geschlossen bzw. verschließbar sind.
Artikel 3 [...] Eigenleistungen nachzuweisen.
2.1.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Die für Entsorgung aufgewendeten Kosten [...] he Nachbarschaftshilfe
und Hilfsdienste fremder Personen;
2.2.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund6.
Neubau oder wegen Umbauarbeiten nicht vorhanden bzw. Fenster, Türen und sonstige
Öffnungen nicht geschlossen bzw. verschließbar sind.
Artikel 3 [...] Eigenleistungen nachzuweisen.
2.1.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen. Die dafür zu entrichtenden
Entsor [...] he Nachbarschaftshilfe und
Hilfsdienste fremder Personen;
2.2.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand und dgl.
3. Erstrisikosumme
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.24)
n Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund
Neubau oder wegen Umbauarbeiten nicht vorhanden bzw. Fenster, Türen und sonstige Öffnungen
nicht geschlossen bzw. verschließbar sind.
Artikel 3 [...] Sortieren der Reste und Abfälle.
2.1.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen. Die dafür zu entrichtenden
Entsor [...] he Nachbarschaftshilfe und
Hilfsdienste fremder Personen;
2.3.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St5131.19)
Subsidiarität
Für den Fall, dass es sich bei den beschädigten Baubestandteilen um fremdes Eigentum handelt,
gilt die Deckung nur, sofern keine andere Versicherung dafür besteht.
Oberösterreichische Versicherung
Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.16)
unmittelbarer Schaden an fremdem Gut droht, sofern der Versicherungsnehmer
oder die für ihn handelnden Personen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben.
3.1