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Organhaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe (OVP97) (OVB)
die Feststellung oder
den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat. Handelt es sich hiebei um die Ver-
letzung von Obliegenheiten zwecks Abwendung oder Minderung des Schadens, so bleibt [...] (siehe Art. 2) - den Höchstbetrag
der dem Versicherer in jedem einzelnen Schadenfalle insgesamt obliegenden Leistung dar.
(2) Grundsätzlich kommt nur eine einmalige Leistung der Versicherungssumme in Frage [...] die Schadenersatzansprüche des
Rechtsträgers im Sinne des Art. 1 zur Folge haben könnte.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfalle. Verfahren.
Art. 7.
(1) Macht der Rechtsträger
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16)
Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schaden-
ersatzverpflichtungen
1. aus der Tierhaltung
Information gemäß Art. 6 und 7 VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) - fondsgebundene Lebensversicherung 2023 (A6FLV.2023)
gsstrategie achten wir darauf:
nicht in Staaten zu investieren, die einem autoritären Regime unterliegen, denen
Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden oder die die Todesstrafe praktizieren,
nicht in
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.15)
ruhendem oder fahrendem Zustand innerhalb Europas versichert. Gemäß
Art.6 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung
(AFB) gilt als Versicherungswert der Verkehrswert [...] oder durch den in ihm auftretenden Gasdruck entstehen.
In Abänderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) besteht Versicherungsschutz auch für Sc
Begünstigte Einstufung (KH100-11)
KH100-11
Begünstige Bonus-Malus-Einstufung
Ergänzend zu Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB) gilt folgende Regelung: [...] Versicherungsvertrag gekündigt, wird ausschließlich die zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung
zugrunde liegende Bonus-Malus-Stufe nach der Systematik des Österreichischen Versicherungsverbandes
bestätigt.
Wird