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Kaufpreisklausel (KA1031.13)
FAHRZEUG-KASKO - Kaufpreisklausel - KA1031.13
Ergänzend zu Artikel 5 der AKKB in der jeweils gültigen Fassung ersetzt der Versicherer bei einem
Totalschaden des Fahrzeuges im Sinne des Art. 5 Pkt. 1
UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-EINBRUCH/DIEBSTAHL-
VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (UPB-ED-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedin
F-804.1 (F-804.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-804.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLE
Mehrkosten durch behördliche Auflagen (ImG009.12)
GEWERBE - Mehrkosten durch behördliche Auflagen - ImG009.12
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Be-
stimmungen oder behördlicher Auflagen nach
Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
FEUER, EXTENDED COVERAGE - Behördliche Auflagen - Mehrkosten - TIG009.13
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Auf