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Mehrkosten durch Behandlung von Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F803.1) (F803.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F803.1
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL, PROBLEMSTOFFEN UND/ODER KONTAMINIER-
TEM ERDREICH
Produktinformationsblatt Total-Betriebsunterbrechung (PIBTBU.2023)
zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine
anteilige Entschädigung.
Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne erhebliche
Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, gelten nicht als
Betriebs
ZBF-LDW96 (ZBF-LDW96)
Sicherheitsvorschriften gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS),
deren Verletzung nach Maßgabe des § 6 VersVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, werden
v [...] zu treffen, Wasser und geeignete Löschgeräte bereitzuhalten sowie die Arbeitsstelle und
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt
GP-TBUZ-95 (GP-TBUZ-95)
ngsschäden, die als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der
Unterversicherungsverzicht (MB44-03)
MASCHINENBRUCH - Unterversicherungsverzicht - MB44-03
Abweichend von Art. 8(2) der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) verzichtet
der Versicherer unter der Voraussetzung, dass zum