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GP-98 (GP-98)
unter Erdniveau befindlichen Fundamenten oder Grundmauern und
tragenden Kellermauern zur Versicherung beantragt werden.
Fundamente oder Grundmauern sind diejenigen Baubestandteile, die bei [...] Oberkante der Kellerdecke reichen.
Werden die unter Erdniveau befindlichen Fundamente oder Grundmauern und tragenden Kellermauern
nicht versichert, so sind dennoch Fenster, Türen, Fußböden, [...] n Betriebseinrichtung gehören die dem Betrieb dienenden Einrichtun-
gen, die sich auf dem Betriebsgrundstück befinden, und zwar unabhängig davon, ob in Gebäuden oder im
Freien, oberhalb oder unterhalb
Mehrkostenversicherung in der Feuerversicherung (F82) (F82)
F82
Mehrkostenversicherung in der Feuerversicherung
Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen nach einem ersatzpflichtigen
Schaden die Kosten der Wiederherstellung von [...] Gebäuden und/oder Betriebseinrichtungen in den ur-
sprünglichen Zustand überschreiten.
Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen, die sich nicht auf vom Schaden betroffene und beschädigte
Teile der versicherten
Versicherungsbedingungen für die ExistenzKaskoversicherung-2016 (VBEK2016)
nheiten).
§ 21 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen
"Rechnungsgrundlagen" und sonstiger Anlagen, der dem Vertrag zugrunde liegende Tarif und [...] cherung (Grundvertrag), zu der sie abgeschlossen worden ist, eine Einheit. Sie
kann ohne den Grundvertrag nicht fortgesetzt werden und teilt deren rechtliches Schicksal. Wird
der Grundvertrag gekündigt [...] gen Wegfalls der früheren Tätigkeit erfolgte.
(10) Berufsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit:
Berufsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
ANP (ANP)
ANPASSUNGSKLAUSEL - VersVG-Novelle 1994
1. Der gegenständliche Versicherungsvertrag wurde auf der Grundlage der Versicherungsvertragsgeset-
zes 1958 BGBl 1959/2 idF des BGBl 1993/90 und 1994/509 (Ver [...] Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom Versicherer
verwendeten Versicherungsbedingungen und Klauseln aufgrund der VersVG-Novelle 1994 nicht rechts-
wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit aller anderen
Schadenersatzbeitrag für KFZ mit besonderer Verwendungsbestimmung (KH1033.13)
Versicherungssteuer)
für jeden Versicherungsfall zu entrichten.
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander
bzw. zwischen solchen und Sozialversicherungsträgern [...] trägern erbracht wurden, werden hiebei nicht
berücksichtigt.
Der Schadenersatzbeitrag wird auf Grund einer entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig