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Bahnen gemäß EKHG mit Deckung des Pistenrisikos (AH443) (AH443)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH443
BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger
Infrastruktur, Aussenanlagen (TIG016.13)
FEUER, EXTENDED COVERAGE - Infrastruktur, Außenanlagen - TIG016.13
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf Erstes Risiko versichert:
- baulic
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
MASCHINENBRUCH-BU - Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal - BU-
Versicherung - MU3002.12
1. Versicherte Sachen:
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 1 der AMBUB gilt vereinbart, dass als versicherte
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21% (UN1056.16)
UNFALL - Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21 % - UN1056.16
1. Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditä
Infrastruktur, Außenanlagen (St3197.15)
STURM - Infrastruktur, Außenanlagen - St3197.4
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf Erstes Risiko versichert:
Schwimmbäder (exkl. Abdeckun