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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV)für Vermögensschäden (AVBV)
Verstöße beim
Zahlungsakt, durch Veruntreuung des Personals des Versicherten oder anderer Personen, deren er
sich bedient, entstehen;
7. aus nicht rechtzeitigem Abschluß (Fortsetzung oder Erneuerung) und [...] Versicherungsnehmers müssen schriftlich an die
Direktion des Versicherers erfolgen. Die Agenten sind zu deren Entgegennahme nicht berechtigt.
Rententafel
auf Grund der österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkosten-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBM95) (ADVBM-95)
Fassung 1995
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE MEHRKOSTEN-VERSICHERUNG
ELEKTRONISCHER DATENVERARBEITUNGSANLAGEN (ADVBM)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen
Steuerliche RegelungVariante: 4% VersSt, Nachverst. VN+VP jünger als 50, Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-1)
Besondere steuerliche Regelungen:
In den Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % enthalten.
Wird das Versicherungsverhältnis in welcher Weise auch immer in eine Versicherung mit wen
Steuerliche Regelung(Variante: 4% VersSt, Nachverst. VN+VP ab Alter 50Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-2)
Besondere steuerliche Regelungen:
In den Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % enthalten.
Wird das Versicherungsverhältnis in welcher Weise auch immer in eine Versicherung mit wen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den gewerblichen Güterverkehr mit LKW (CMR2025)
fen oder sonstigen Systemen der
elektronischen Datenverarbeitung sowie Gefahren aus deren Missbrauch oder aus deren
Manipulation oder Beschädigung durch Dritte
(10) Schadenersatzansprüche, die aus den [...] Vor Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dass
a) Personen, deren er sich bei der Ausführung der Beförderung bedient, mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Unternehmers [...] und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen
h) bei allen Schäden über EUR 2.500,-- und solchen, deren Umfang oder Höhe zweifelhaft sind,
die Weisungen des Versicherers einzuholen und diese zu befolgen