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Familienunfallversicherung 100/50/50 (UN1004.15)
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt [...] angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen
Modell Komfortschutz 500 (U932)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache
Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Modell Komfortschutz 500 (ab 11%) (U932.11)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache
Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Modell Komfortschutz (U832.6)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache
Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Modell Komfortschutz ab 11% Dauerinvalidität (U832.6.11)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache
Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad