Suche
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2015)
Ereignisse:
Strandunga.
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund
festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt
oder [...] n.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame [...] 23 Form der Erklärungen
Artikel 24 Gerichtsstand
Artikel 1 - Anwendungsbereich
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen (AÖTB) gelten für die
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) (AOETB2011)
Ereignisse:
a) Strandung
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf
Grund festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zu-
sammenstößt [...] ben.
BESONDERER TEIL
INHALTSVERZEICHNIS
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame Einschlüsse [...] transportbedingten Lagerung unter
Berücksichtigung des Artikels 10 (2).
ARTIKEL 2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Soweit in den vertraglichen Vereinbarungen keine besondere Regelung getroffen ist, gilt
öster
OVB97 (OVB97)
schuldhaftes und rechtswidriges
Verhalten unmittelbar zugefügt hat, vom Rechtsträger aufgrund des Organhaftpflichtge-
setzes BGBl 1967/181 in der jeweils gültigen Fassung als scha
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.15)
auch außerhalb der Betriebsgrundstücke und aus Führungen
im
versicherten Betrieb;
2.2. der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3. der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder R [...] Versicherungsnehmer verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung
(Erweiterte Deckung der Produktehaftpflicht)
4.1. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung und unabhängig davon, ob ein [...] Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3. AHVB auch auf Schadenersatzverpflich-
tungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.16)
außerhalb der Betriebsgrundstücke und aus Führungen
im versicherten Betrieb;
2.2. der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3. der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden [...] verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung
(Erweiterte Deckung der Produktehaftpflicht)
4.1. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung und unabhängig davon [...] Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3. AHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes