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Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH444
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
FEUER-BU - Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens -
FBU133
1. Abweichend von Artikel 9, Punkt 2.2.3. der AFBUB ersetzt der Versicherer auch eine
Vergrößerung des Unterbrechu
Einbruchmelde- bzw. Einbruchalarmanlage (E70) (E70)
EINBRUCH E70
EINBRUCHALARM- BZW. EINBRUCHMELDEANLAGE
Gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicheru
Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
MASCHINENBRUCH - Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) -
MB47.5-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer die Presse regelmäßig auf
seine Kosten durch einen Sa
Bahnen gemäß EKHG mit Pistenrisiko (AH443.2) (AH443.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH443.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6