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EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3035.19 (ED3035.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der
Versicherungssumme für Waren und Vorräte berücksichtigt.
1.2. Ist die Gruppe
EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3034.19 (ED3034.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der
Versicherungssumme für Waren und Vorräte berücksichtigt.
1.2. Ist die Gruppe
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.12)
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel St3009.12
1. Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde l
Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
Behörde aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter Güter deren Bergung
und/oder Beseitigung/Vernichtung auf Kosten des Versicherungsnehmers veranlasst.
2. Der
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
Behörde aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter Güter deren Bergung
und/oder Beseitigung/Vernichtung auf Kosten des Versicherungsnehmers veranlasst.
2. Der