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Elektrische Freileitungen (F841)
F841
In Erweiterung der AFB sind elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück im Rahmen der Ver-
sicherungssumme für die versicherten Gebäude auf erstes Risiko mitversichert
F913 (F913)
BESONDERE BEDINGUNG F913
VERPUTZSCHÄDEN
Verputzschäden und dergleichen an den Fundamenten, Grund- und Kellermauern gelten im Rahmen des ver-
sicherten Neubauwertes der Gebäude mitgedeckt.
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UPG-F-95 (UPG-F-95)
FÜR GEBÄUDE (UPG-F-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die Feu [...] Entschädigung
zum Neuwert.
2.17. AUSZENVERSICHERUNG
Zäune, Einfriedungen und Kulturen am Versicherungsgrundstück sind bis insgesamt S 50.000,-- je Scha-
denereignis auf erstes Risiko mitversichert.
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Wasserführende Klimaanlage (LW5126.24)
LEITUNGSWASSER - Wasserführende Klimaanlage - LW5126.24
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden an den oder
durch die wasserführenden Rohrleitungen von Klimaanlagen
Verpuffungsschäden (Fe5108.15)
durch Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1