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AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16.1)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen
1. aus der Tierhaltung
Modell Superschutz 500 für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1036.16)
11 % - UN1036.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...]
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
Modell Komfortschutz 500 ab 25 % Invalidität (UN1034.16)
Invalidität - UN1034.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 25 % erreicht [...]
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
Modell Komfortschutz 500 ab 11 % Invalidität (UN1033.16)
Invalidität - UN1033.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens 11 % erreicht [...]
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.19 (ED3022.19)
Art. 5.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB nicht ausreichend.
Das Versperren mit Vorhängeschlössern ist im Sinne des Art. 5.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB nicht ausreichend.
2.3. Versperren [...] Sachen
1.1. Gebäude
1.2. Betriebseinrichtung
1.3. Waren und Vorräte
1.4. Sonstige Sachen
2. Sicherungen/Obliegenheiten
2.1. Bauweise
2.2. Versperren von Türen, Fenstern u. sonstigen Öffnungen
2.3. Versperren [...] und Geldeswerte, Schmuck, Kraftfahrzeuge und der in Wohnungen
befindliche Hausrat.
2. Sicherungen/Obliegenheiten
Als vereinbart gilt das Vorhandensein nachstehender Sicherungen sowie deren vollständige