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Umweltstörung – Ausbreitungsrisiko in die EU (AH467) (AH467)
Bedingung
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH467
UMWELTSTÖRUNG - Auslandsdeckung für das Ausbreitungsrisiko in die angrenzenden
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
GEWERBE-PLUS-BOTENBERAUBUNGSVERSICHERUNG (GP-Bo-95)
1. In der Botenberaubungsversicherung gelten die Punkte 5, 12 - 14 der
Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95).
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die
Passagierhaftpflichtversicherung (LH001) (LH001)
LUFTFAHRT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG - Passagierhaftpflicht - LH001
1. Fluggast-Versicherung
1.1. Abweichen von Art 8.1.8. ALHB bezieht sich der Versicherungsschutz im Rahmen der in der
Poliz
Folgeschäden an Waren (Gl3005.12)
GLAS - Folgeschäden an Waren - Gl3005.12
Bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten auf erstes Risiko als
mitversichert:
Sachbeschädigung an von im Eigentum des Versicherungsn