Suche
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414.3) (AH414.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414.3
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH322) (AH322)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH322
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Verzögerte Inbetriebnahme infolge behördlicher Auflagen (MBU130.18)
Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung - Verzögerte Inbetriebnahme infolge
behördlicher Auflagen - MBU133.18
1.Abweichend von Artikel 8, Punkt 2.2.3. der dem Vertrag zugrundeliegenden AMBUB ersetzt
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (UN1050.16)
UNFALL - Kollektivunfall für Berufsunfälle mit Wegunfällen - UN1050.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz au
Knochenbruch (UN1065.21)
UNFALL - Knochenbruch - UN1065.21
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 50.000,-
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anza