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Steuerliche Regelungen (Zukunftsvorsorge gem. § 108g EStG 1988) (STLV2004-3)
Besondere steuerliche Regelungen:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge im Sinne
des § 108g EStG 1988. Es gelten insbesondere folgende steuerli
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
GEWERBE-PLUS-BOTENBERAUBUNGSVERSICHERUNG (GP-Bo-95)
1. In der Botenberaubungsversicherung gelten die Punkte 5, 12 - 14 der
Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95).
Revision von Elektromotoren mit einer Leistung von mehr als 750 KW bzw. Drehmoment von mehr als 1 Mpm MB47.4-03 (MB47.4-03)
MASCHINENBRUCH - Revision von Elektromotoren mit einer Leistung von mehr
als 750 kW bzw. Drehmoment von mehr als 1 Mpm - MB47.4-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer re
Veranstalterhaftpflicht (AH459.3) (AH459.3)
gemieteten bzw. entliehenen Räumlichkeiten, Plätzen, Gärten, Freigeländen und
Gegenständen, die zu deren Einrichtung oder Ausschmückung dienen.
7. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung bezieht sich der
Brandschutzbeauftragter (FBU150)
FEUER-BU - Brandschutzbeauftragter - FBU150
Es gilt vereinbart, dass für die versicherte Betriebsanlage für die gesamte Vertragsdauer eine
geeignete Person als Brandschutzbeauftragter bestellt ist.