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Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-W97) (ZBF-W97)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBF-W97)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baubestandteil
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (TIG006.13)
FEUER - Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut zum Verkehrswert - TIG006.13
1. Bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten auf
erstes Risiko mitversichert:
F
Infrastruktur, Außenanlagen (St3197.15)
STURM - Infrastruktur, Außenanlagen - St3197.4
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf Erstes Risiko versichert:
Schwimmbäder (exkl. Abdeckun
Knochenbruch (UN1065.25)
UNFALL - Knochenbruch - UN1065.25
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 50.000,-
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anza
GP-BU-95 (GP-BU-95)
GEWERBE-PLUS-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
(GP-BU-95)
1.
In der Sparte Total-Betreibsunterbrechung gelten die Punkte ......... der Ergänzenden Bedingungen
für Gewerbe-Plus-Versic