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Baustoffe und Baugeräte (Fe1119.15)
Baustoffe und
Baumaterialien sowie Baugeräte sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme am
Versicherungsgrundstück gegen Feuer und indirekte Blitzschäden mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG
Bewirtung in Eigenregie/entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken (AH3881.15)
- Bewirtung in Eigenregie - AH3881.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken.
Belegschäden (AH2433.16)
atzverpflichtungen aus Schäden an
fremden zu belegenden Tieren. Art. 7 Punkt 10 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB findet
keine Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Elektrische Erd- und Freileitungen (St5129.24)
- Elektrische Erd- und Freileitungen - St5129.24
Elektrische Erd- und Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten
Schäden durch indirekten Blitzschlag (DH1101.15)
Blitzschlag (Überspannung bzw. Induktion) sind abweichend von
Artikel 2 Punkt 1.2. der dem vertrag zugrunde liegenden ABH mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1