Suche
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2012)
Artikel 7 -; Versicherungsort
Artikel 8 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des
Schadenfalls
Artikel 9 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel [...] Artikel 8 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Schadenfalls
1. Neben der Verpflichtung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden weitere
Obliegenheiten vor Eintritt [...] zu gestatten.
2. Leistungsfreiheit tritt bei den obigen Obliegenheiten nur soweit ein, als die Verletzung
der jeweiligen Obliegenheit auf Verschulden beruht und die Verletzung einen Einfluss auf
Krankenanstalten (AH365) (AH365)
gen von Ärzten aus Erste-Hilfe-Leistungen in Europa oder einem außereu-
ropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat sind abweichend von Art. 3 AHVB mitversichert.
Genehmigung vom Bundesministerium für
Reparaturverglasungskosten (Gl3010.19)
bildende Verglasung wie:
Innentürverglasung, Innen-Geländerverglasung, innenliegende Glasbausteine,
innenliegende Glas-Trennwände, innenliegende Wandverglasungen.
Einrichtungsverglasung (sofern auf der Polizze
Euro-Teilkasko (KA1131.23)
oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. AKKB wird als Obliegenheit nach Maßgabe des § 6
Abs 3 VersVG bestimmt, dass ein Schaden [...] Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der
Bestimmungen des § 6 VersVG zur Folge
Euro-Vollkasko (KA1121.23)
Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. AKKB wird als Obliegenheit nach Maßgabe des § 6
Abs 3 VersVG bestimmt, dass ein Schaden [...] Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der
Bestimmungen des § 6 VersVG zur Folge