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USKV – Ausbreitungsrisiko in die EU (AH468) (AH468)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH468
USKV -; Auslandsdeckung für das Ausbreitungsrisiko in die angrenzenden
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schweiz und Liechtens
Bahnen gemäß EKHG mit Deckung des Pistenrisikos (AH345) (AH345)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH345
BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger
Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH445) (AH445)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH445
WERTANPASSUNG NACH DEM BAUKOSTEN-INDEX
Es gilt als vereinbart, daß die Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei H
Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH364) (AH364)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH364
WERTANPASSUNG NACH DEM BAUKOSTEN-INDEX
Es gilt als vereinbart, daß die Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei H
Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
UNFALL - Unfall-Schmerzensgeld - UN1012.15
Ab dem 8. Tag eines unfallbedingten ununterbrochenen Spitalsaufenthaltes wird ein Unfall-
Schmerzensgeld in Höhe von 1%,
ab dem 15. Tag eines unfallbedingt