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Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH3846.12) (AH3846.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bauherrnhaftpflichtversicherung für Bauvorhaben
bis EUR 400.000 Gesamtbaukosten - AH3846.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.12)
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel St3009.12
1. Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde l
besondere Bedingung für die Mitversicherung (MVL-2003) (MVL-2003)
Besondere Bedingung für die Mitversicherung in der Lebensversicherung
(MVL-2003)
(1) Die Oberösterreichische Versicherung AG ist als führender Versicherer beauftragt und
bevollmächtigt, sämtlich
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St1131.15)
STURM - Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel - St1131.15
1. Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Tätigkeiten an beweglichen Sachen; Beförderung -
AH3844.19
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen gelten ab-
weichend von Art