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Kunstverglasungen (DH1504.15)
HAUSHALT - Kunstverglasungen - DH1504.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kunstverglasungen bis zu der auf der Polizze angeführten Ve
Industrieöfen (Austreten von Schmelze) (MB63-03)
siger Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitungen entstehen,
wenn Schäden dieser Art dem Grunde nach durch einen Feuerversicherungsvertrag gedeckt
werden können.
Oberösterreichische Versicherung
Ausschluß von unter Erdniveau befindlichen Fundamenten etc. (F76) (F76)
erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die unter Erdniveau befindlichen Fundamente
oder Grundmauern und tragenden Kellermauern.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Wechselwirkung (MBU420.18)
gelten als
mitversichert, unabhängig davon, ob sich diese Betriebe oder Betriebsteile am selben Grundstück
befinden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe3123.19 (Fe3123.19)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe3123.19
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Photovoltaikanlagen sind samt dazugehörigen elektrischen Anlagenteilen, Elek