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Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.18)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St1130.18
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
- zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne Abdeckungen
STURM - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St5130.22)
STURM - privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St5130.22
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne
AmLand-Sturmversicherung 2010 (ALSt-2010)
verliehen oder vermietet werden.
2. Schwimmbäder
Schwimmbäder (ohne Abdeckungen) auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssum-
me für die Gebäude mitversichert.
Versicherungsschutz [...] Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers FREISTEHENDE Solaranlagen und
für Fotovoltaikanlagen aller Art besteht
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2021)
Versicherungsverträgen
(Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).
Darüber hinaus können im Rahmen dieser Bündelversicherung weitere Versicherungsverträge
abg [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten
Interesses, aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden
Versicherungsvertrages/-verträge bzw. Interesses [...] Versicherungsbedingungen;
- in den Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz,
diese Ergänzenden Bedingungen für die Privatobjektversicherung ZuHaus;
- Ergänzende Versicher
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2018)
Berechnung der
Versicherungssumme zugrunde gelegte Fläche, dann erlischt der Unterversicherungsverzicht und
wird die Ersatzleistung entsprechend Artikel 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS gekürzt.
Obe [...] Versicherungsverträgen
(Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz).
Darüber hinaus können im Rahmen dieser Bündelversicherung weitere Versicherungsverträge
abg [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten
Interesses, aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden
Versicherungsvertrages/-verträge bzw. Interesses