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Hinweis auf Änderung der Ö-Norm BW-S7 (BW-S7)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos (BW 1/95)
bzw.
- die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
und 6a ff BPG - 2005
VBBKV2005
Gültig ab 01.10.2005
Inhaltsübersicht
Sprachliche Gleichbehandlung, Begriffsbestimmungen, Zitierte Gesetze
§ 1 Was ist eine betriebliche Kollektivversicherung [...] ?
§ 25 Welche vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung?
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, [...] Diese
Vereinbarungen sind nach einem Vertragsmuster unter Berücksichtigung des § 18 BPG
(Gleichbehandlungsgebot) zu gestalten. Eine betriebliche Kollektivversicherung leistet ausschließlich
eine Alters-
Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung) (ED3003.12)
sonen, soweit
letztere vertragsgemäß ausbedungen sind, infolge eines körperlichen Unfalles handlungsunfähig werden
und sodann eine Wegnahme der Werte durch dritte Personen unter Ausnützung dieses Zustandes
Der Traum vom Haus – was ein Bauherr beachten sollte
hat, dass diese Gefahrenquelle niemanden schädigt Auswahl- (bei der Auswahl von Bauunternehmern, Handwerkern, Helfern,..) und Überwachungsverschulden (Bauherr sorgt sich nicht um das Baugeschehen) Haftung
Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.20)
Mobile Funkgeräte, Auto- und Mobiltelefone, PDA/MDA´s, Smartphones, Smartwatches und
Palmtops;
- Handelsware und Vorführgeräte;
- Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen;
- Anlagen und Geräte, für die