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Mitversicherung des Transportrisikos (EG12)
E-GERÄTE - Mitversicherung des Transport-Risikos - EG12
In Abweichung von Art. 2 (2) lit. b und Art. 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung
von Elektro-Anlagen und -Geräten erstreckt sic
Umweltstörung – Auslandsdeckung EU (AH469) (AH469)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH469
Umweltstörung -; Auslandsdeckung
für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schweiz und Liechtenstein
1. Sach- oder Personens
Brandschutzbeauftragter (Fe3105.13)
FEUER - Brandschutzbeauftragter - Fe3105
Es gilt vereinbart, dass für die versicherte Betriebsanlage für die gesamte Vertragsdauer eine
geeignete Person als Brandschutzbeauftragter bestellt ist. Für
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (St1142.15)
STURM - Sonnensegel - St1142.15
Versicherungsschutz besteht für ein Sonnensegel samt Windwächter, Antriebsmotor,
Befestigungsmasten samt Fundamenten und sonstigem Zubehör, wenn diese nach den Regeln
Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.21)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Sachschäden durch Umweltstörung auf eigenem
Grund - AH2001.21
1. Diese Deckungserweiterung gilt nur unter der Voraussetzung, dass auch die besondere
Vereinbarung Sachsc