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Die Zunahme von Extremwettersituationen im Fokus der Vorständetagung der Vereinigung Österreichischer Länderversicherer
Österreich verursacht wurden, der Hangrutsch im vorarlbergerischen Hörbranz. Mittlerweile wurden Gebäude aus Sicherheitsgründen abgetragen oder dürfen durch deren Bewohner nicht mehr betreten werden. Trotz
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB74-03)
ersatz-
pflichtigen Schadenfall dadurch entstehen, dass versicherte Sachen und mitversicherte
Gebäudebestandteile (gemäß Abfallwirtschaftsgesetzt (AWG) BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl.
417/92) zu gefährlichem
DaHeim-Grundschutz (DHG-09.1)
letzten Wertanpassung entspricht.
Wird die Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt von der ZuHaus-Gebäudesumme, der
AmLandBewertungssumme, oder der Landwirtschaft-Plus-Bewertungssumme abgeleitet, tritt
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal-Versicherung (MB3008.12)
Anlagen oder Geräte, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss EUR 100.000.-
übersteigt,
- Gebäudebestandteile, Mobiliar, Einrichtungsgegenstände, Elektro-, Gas-, Wasser- und
Heizungsinstallationen sowie
Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz (AH100)
vermieteten Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten - ausgenommen an
Fenstern und Türen der Außenseite des Gebäudes - leistet der Versicherer abweichend von Art 1
AHVB Ersatz, auch wenn eine Haftpflicht des Vermieters