Suche
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
MASCHINENBRUCH-BU - Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal - BU-
Versicherung - MU3002.12
1. Versicherte Sachen:
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 1 der AMBUB gilt vereinbart, dass als versicherte
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW1107.15)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an Erdwärmekollektor- und
Erdwärmetauscherrohren - LW1107.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
gegen Leitungs
Grabungsmeldung (AH3862.17)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grabungsmeldung - AH3862.17
1. Bei Schäden an unterirdischen Anlagen (wie Elektrizitäts-, Gas-, Wasserleitungen, Fern-
meldekabel Kanäle und dgl.) wird sich der Ve
Wasserrecht (AH317) (AH317)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH317
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäde
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Mastgeflügel (F846.1)
FOLGESCHÄDEN VON INDIREKTEM BLITZ- F846.1$FT0
SCHLAG UND STROMAUSFALL - VERENDEN VON GEFLÜGEL
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuer