Suche
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132-07) (KA132-07)
unbekanntes
Fahrzeug (Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA122) (KA122)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.7 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.8 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132) (KA132-06)
unbekanntes
Fahrzeug (Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 5
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung - 2004 (VBANPZV2004)
versicherten Person zusätzlich zu der am für den Todesfall maßgeblichen
Bewertungsstichtag vorhandenen Deckungsrückstellung fällig werdende Betrag erhöht sich um 1 % der
künftig zu bezahlenden
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante B (LW3017.19)
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen,
als mitversichert, auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden
ist.
Selbstbehalt je Schadenfall: 20%, mind. EUR