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Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
FEUER - Feuerversicherung von Kraftfahrzeugen zum Neuwert - F74.1
Abweichend von Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB) ist für
den Fall der Wiederherstellung eines
Wertanpassung der Versicherungssummen (Gebäude und Einrichtung)(F75.1) (F75.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F75.1
Wertanpassung der Versicherungssummen von Gebäuden und
Betriebseinrichtungen
1. Die Versicherungssummen der v
Wertanpassung der Versicherungssummen (Gebäude und Einrichtung)(F75.2) (F75.2)
FEUER - Wertanpassung der Versicherungssummen von Gebäuden und
Betriebseinrichtungen - F75.2
1. Die Versicherungssummen der versicherten Gebäude und der Betriebseinrichtung erhöhen oder
vermindern s
Ausschluß von unter Erdniveau befindlichen Fundamenten etc. (F76) (F76)
FEUER - Ausschluss der unter Erdniveau befindlichen Fundamente etc. - F76
In Abweichung von Art. 2 (3) 2. Absatz der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen
erstreckt sich der Versicherungssch
Räucherkammern (F78) (F78)
FEUER - Räucherkammern - F78
Die Räucherkammer (Räucherkammer, Selchkammer, Räucherapparat) und deren Inhalt sind
auch gegen Brandschäden, die mit dem Räucherbetrieb zusammenhängen, versichert.
Die