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Merkblatt für den Schadenfall (TRMERK-08)
TRANSPORT - MERKBLATT FÜR DEN SCHADENFALL - TRMERK-08
Unter Zugrundelegung des Art. 18 der "Allgemeinen Transport-Versicherungs-Bedingungen (AÖTB
2007)" sind im Schadensfall die nachfolgend angeführ
Produktinformationsblatt Unfallversicherung (PIBUN.2021)
bestehende Beeinträchtigungen,
Krankheiten oder Gebrechen reduzieren die Leistung -
abhängig von deren Einfluss.
PIBUN.2021Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz:
Produktinformationsblatt Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung (PIBMBU.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
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✔ ✘
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✘ Sprengungen am Versicherungsort
✔ ✘ Einbruchdiebstahl, Diebstahl
✘
Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwaltes, Selbstbeteiligung (RS015) (RS015)
RECHTSSCHUTZ BESONDERE BEDINGUNG RS015
AUSWAHL UND BEAUFTRAGUNG DES RECHTSANWALTES; SELBSTBETEILIGUNG
Abweichend von Artikel 10 Pkt. 1. bis 3. ARB gilt
Gewährleistung insolventer Subunternehmer (AH3859.17 (AH3859.17)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Gewährleistung beauftragter Subunternehmer im
Insolvenzfall - AH3859.17
1. Hinweis und Zweckbestimmung
Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten ist grundsätzlich