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Mechanischer Außenschutz, durchbruchhemmende Verglasung (ED3004.12)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Mechanischer Außenschutz, durchbruchhemmende
Verglasung - ED3004.12
Gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der
Allgemeinen Einbruchdi
VersVG§12 (VersVG§12)
§ 12 (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch
einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die Leistung des
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung v. Wohngebäuden (ZBF-WG98) (ZBF-WG98)
FEUER ZBF-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen übe
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-W97) (ZBF-W97)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBF-W97)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baubestandteil
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (TIG006.13)
FEUER - Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut zum Verkehrswert - TIG006.13
1. Bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten auf
erstes Risiko mitversichert:
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