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Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronisch gesteuertenMaschinen/Anlagen (MB61-03)
MASCHINENBRUCH - Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen - MB61-03
In Abweichung von Artikel 2(1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Art. 1(4) und Art. 2(3)
Grabungsmeldung (AH3862.17)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grabungsmeldung - AH3862.17
1. Bei Schäden an unterirdischen Anlagen (wie Elektrizitäts-, Gas-, Wasserleitungen, Fern-
meldekabel Kanäle und dgl.) wird sich der Ve
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronischgesteuerten Maschinen/Anlagen (MB4061.12.18)
MASCHINENBRUCH - Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen - MB4061.12.18
In Abweichung von Artikel 2 (1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Artikel 1 (4) und
Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasserrechtsgesetz (AH417) (AH417)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sac
VersVG§12 (VersVG§12)
§ 12 (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch
einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die Leistung des