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Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zu Skiurlaub in den Semesterferien
müssen. Beladen Sie Ihr Auto richtig: Skier und Snowboards wenn möglich in einer Dachbox oder mit Skiträger transportieren. Dabei muss die Ladung ausreichend gesichert sein, um in Fall einer Notbremsung oder [...] ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Durch die Verwendung einer Dachbox oder einem Skiträger ändert sich auch der Schwerpunkt des Autos. Passen Sie dann ebenfalls Ihr Fahrverhalten an und
Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zu Smart Home Systeme
relativ sicher. Auch Entwickler von Smart Home-Lösungen sehen kaum Gefahrenquellen, da laut einem Beitrag auf ORF.at „spezielle Sensoren die Technik überwachen und bei Bedarf, wie etwa bei zu hohen Temperaturen [...] Über die Gefahren von Hackerangriffen und Cybersicherheit möchte ich Ihnen aber in einem anderen Beitrag mehr berichten. [media]
Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl zu Smart Home Systeme
relativ sicher. Auch Entwickler von Smart Home-Lösungen sehen kaum Gefahrenquellen, da laut einem Beitrag auf ORF.at „spezielle Sensoren die Technik überwachen und bei Bedarf, wie etwa bei zu hohen Temperaturen [...] Über die Gefahren von Hackerangriffen und Cybersicherheit möchte ich Ihnen aber in einem anderen Beitrag mehr berichten. [media]
Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauunternehmerrisikos (BW2-95.1)
aufgrund des bestehenden Kauf- oder Werkvertrages mit dem Auftraggeber im Umfang der
ÖNORM B 2110, Ziff. 12 die gem. Art. 4 versicherten Gefahren und Schäden zu tragen hat oder
trotz Regelung der genannten [...] Gefahrenteilung letztlich wirtschaftlich tatsächlich tragen muß und
somit an den versicherten Sachen ein Interesse hat.
Wird in dem genannten Kauf- oder Werkvertrag abweichend von der ÖNORM B 2110, Ziff. 12 eine [...] Versicherungsnehmer verantwortlich.
Vertragspartner und Prämienschuldner bleibt jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer.
Über die Reche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.22)
gem. Art. 4
versicherten Gefahren und Schäden zu tragen haben oder trotz Regelung der genannten
Gefahrenteilung letztlich wirtschaftlich tatsächlich tragen müssen und somit an den versicherten
Sahen ein [...] Versicherungsnehmer verantwortlich.
Vertragspartner und Prämienschuldner bleibt jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer.
Über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Versicherungsnehmer [...] Pkt. 1 auf andere Personen als den
Versicherungsnehmer selbst erstreckt, finden alle in dem Versicherungsvertrag bezüglich des
Versicherungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese Versicherten sinngemäß