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Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.21)
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) der Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt [...] angeführten
Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen
Basis (UN1078.18)
UNFALL - Basis - UN1078.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
- weniger als
U109.2 (U109.2)
Versicherung nicht einge-
schlossen.
Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiß bertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind
Wettbewerbsveranstaltungen (U106.2)
Training zu diesen Veranstaltungen.
Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in bezug auf Kinderlähmung und durch
Zeckenbiß übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind
Rettung von Menschenleben und Sachen (U1000)
Besondere Bedingung U1000
Rettung von Menschenleben und Sachen
Abweichend von Art.6, Pkt. 1 der AUVB 2003 gelten Gesundheitsschädigungen, die der Versicherte bei
rechtmäßiger Verteidigung oder beim