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Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) (AOETB2011)
Versicherungsfalles noch auf den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers.
(5) Dem Versicherer steht es frei, eine Zuschlagsprämie für die Gefahrerhöhung zu vereinbaren,
es sei denn, die Gefahrerhöhung
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2015)
Versicherungsfalles noch auf den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers.
Dem Versicherer steht es frei, eine Zuschlagsprämie für die Gefahrerhöhung zu vereinbaren,5.
es sei denn, die Gefahrerhöhung
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (RPLKFZ2015.1)
von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Für den Zugang der Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit unter
Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2013)
genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die in der
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Betriebliche Kollektivversicherungen - 2013 (VBBKV2013)
ag geltend
gemacht werden?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch einem
Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die