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Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH445.2)
Diese Vereinbarung kann unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen
für sich allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf
den Zeitpunkt der
Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH364) (AH364)
Diese Vereinbarung kann unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen für sich
allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den Zeitpunkt
Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (AH445) (AH445)
Diese Vereinbarung kann unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen für sich
allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den Zeitpunkt
VersVG§38 (VersVG§38)
Abschluß des Versi-
cherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist der Versicherer,
solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es
VersVG§68 (VersVG§68)
Versicherer
die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt
worden wäre, in welchem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
(3) Fällt [...] Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer nur der Teil der Prämie, welcher der
Dauer der Gefahrtragung entspricht.
(4) In den Fällen der Abs. 2 und 3 sind die dem Versicherungsnehmer zurückerstattenden