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Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fe3056.22)
r innerhalb
oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die Kosten für solche
notwendigen
Balkonblumen, Blumengefäße (DH1701.23)
Topfpflanzen, Pflanzengefäße - DH1701.23
In Erweiterung des Artikel 3 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Balkonblumen, Topfpflanzen und P
Gaststallungen; eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH437.2)
Gaststallung eingestellter Tiere.
2. Schadenersatzverpflichtungen aus der Tierhaltung sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung
mitversichert.
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Ausschluß Einbruchdiebstahl (EG4)
E-GERÄTE - Ausschluss des Einbruchdiebstahl-Risikos - EG4
Auf Grund besonderer Vereinbarung gilt Art. 2 (1) lit. I der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten als
Schäden an Gartentoren (DH1409.15)
die Versicherungsräumlichkeiten gelten in Erweiterung von Artikel 1
Punkt 2.2.6. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bis zu der auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert