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Reifenhandel (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH421.1)
Bedingung
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH421.1
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachste
E154 (E154)
EINBRUCH E154
ÖFFNUNG VON BEHÄLTNISSEN MITTELS ORIGINAL- ODER DUPLI-
KATSCHLÜSSEL BEI SICHERUNG DURCH AUSREICHENDE BEL
Erklärung zum Anspruchsverzicht gemäss § 21 KHVG 1994 (Tarifvariante A) (KH802-07)
KFZ-HAFTPFLICHT - Erklärung zum
Anspruchsverzicht gemäss § 21 KHVG 1994 (Tarifvariante A) - KH802-07
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ZBW-WG98 (ZBW-WG98)
LEITUNGSWASSER ZBW-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind - soweit nichts andere
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die