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Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
FEUER - Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen
in Lagerhäusern - F60
1. Die Einrichtung zur Warmluftbereitung darf nicht mit festen Brennstoffen betrieben werden.
2. Die Trocknungsanla
Brandschutzbeauftragter (FBU50) (FBU50)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU50
Brandschutzbeauftragter
Für die Bemessung des Risikonachlasses gilt als vereinbart, daß für die mit diese
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (BU3008.12)
FEUER BU - Zusatzbedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur
Betriebsunterbrechungs-Versicherung von industriellen, gewerblichen und
sonstigen Betrieben - BU3008.12
Inhaltsverzeichnis
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Gl2003.16)
GLASBRUCH - Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeits-
maschinen - Gl2003.16
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für Bruchschäden an der Kabinenverglasung von Zugmaschin
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.16)
STURM - Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel - St3009.16
1. Versicherte Gefahren und Schäden
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB
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