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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DENKEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTKSWG-03.1 (KSWG-03.1)
Versicherungsfälle, wenn
der Versicherungsfall infolge mangelhafter Wartung der Gebäudeinstallationen oder anderer
Gebäudeteile entstanden ist oder der Mangel am versicherten Wohnhaus bereits vor
Vertragsbeginn
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen -Schutzengel Wohnungsgenossenschaft (KSWG-03) (KSWG2003)
Versicherungsfälle, wenn
der Versicherungsfall infolge mangelhafter Wartung der Gebäudeinstallationen oder anderer
Gebäudeteile entstanden ist oder der Mangel am versicherten Wohnhaus bereits
Besondere Bedingung 1 Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU97)
Betriebsverlegung
Falls aus betriebstechnischen Gründen der eine oder andere Betrieb von einem Gebäude oder Geschoß
in ein anderes verlegt werden muß, so gilt dies nicht als anzeigepflichtig, es sei
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2012)
10 Jahre sind
c) Verschleißteile aller Art
d) Dachstuhl samt Eindeckung sowie sämtliche Gebäudebestandteile
3. Solarthermieanlagen
3.1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten [...] gemäß Art. 1 lit. a-f
c) Verschleißteile aller Art
d) Dachstuhl samt Eindeckung, sämtliche Gebäudebestandteile
4. Kleinwindkraftanlagen
4.1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten [...] Remontage von Maschinen oder Einrichtungen
sowie für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von
bestehenden Öffnungen.
d) Luftfrachtkosten
Dies sind Mehrkosten
Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB2007)
oder Absturz von Luftfahrzeugen/Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder Ladung
i) Einsturz von Lagergebäuden und Brücken
j) Brand, Blitzschlag, Explosion
k) Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche