Suche
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in der Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA102) (KA102)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.7 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.8 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
Art. 1.1 Abs. 3 AVBW ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
(nicht jedoch Abhandenkommen) von für die Sachbearbeitung in Betracht kommenden
fremden Datenträgern (insbesondere
VSÖ-geprüfte Alarmanlage (mindestens Klasse I) vorhanden (H36)
HAUSHALT H36
ALARMANLAGE
Die Wohnung ist mit einer VSÖ-geprüften, von einem(r) VVÖ anerkannten Erricht
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (H37.1) (H37.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] H37.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON NEBEN-
KOSTEN UND MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHR-
LICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1 (2) der [...] Haushaltversicherung (ABH, Fas-
sung 1989-95) sind auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall
und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG)
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (HH37.1) (HH37.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] HH37.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON NEBEN-
KOSTEN UND MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHR-
LICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1 (2) der [...] Haushaltversicherung (ABH, Fas-
sung 1989-95) sind auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall
und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG)