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Gebäude-Glaspauschalversicherung (G306)
GLAS - G306
GEBÄUDE-GLASPAUSCHALVERSICHERUNG
FÜR GEMEINDEOBJEKTE
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-Glaspauschal-
versicherung die gesamte
G320 (G320)
GLAS G320
ERWEITERTE GEBÄUDEGLASPAUSCHALVERSICHERUNG
INKL. INNENVERGLASUNG FÜR INDUSTRIELLE,
GEWERBLICHE UND SON
G361 (G361)
GLAS G361
VORSORGEVERSICHERUNG
Für die unter der gleichnamigen Polizzenposition versicherte(n) Scheibe(n) i
Gewalttätigkeiten - öffentliche Ansammlung oder Kundgebung (G362)
GLAS - G362
GEWALTTÄTIGKEITEN ANLÄSSLICH EINER ÖFFENTLICHEN
ANSAMMLUNG ODER KUNDGEBUNG
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung ist vereinbart, daß der Versicherer für
Gla
G363 (G363)
GLAS G363
BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN
BEWEGUNGS- und SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten, die dadurch entstehen, daß