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Erlöschen der Zulassung nach Abmeldung bei der Behörde (KFG§43) (KFG§43)
bei der Behörde abgemeldet hat, die den Zulassungsschein für das Fahrzeug
ausge- stellt hat oder in deren örtlichem Wirkungsbereich er seinen Aufenthalt hat. Bei der
Abmeldung sind der Zulassungsschein und
Verkaufspreis gilt als Ersatzwert (KG1) (KG1)
KÜHLGUT - Verkaufspreis als Ersatzwert - KG1
Ersatzwert für fest verkaufte, dem Käufer aber noch nicht übergebene, lieferungsfertige Waren:
1. Als Ersatzwert gilt der vereinbarte Verkaufspreis a
Begünstigte BM-Einstufung (STG) (KH1100.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Begünstige Bonus-Malus-Einstufung - KH1100.13
Ergänzend zu Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB)
VSÖ-geprüfte Alarmanlage (DH1410.15)
HAUSHALT - VSÖ-geprüfte Alarmanlage - DH1410.15
Liegt zum Vertragsabschlusszeitpunkt ein Nachweis für eine in der Wohnung/im Haus an-
gebrachte VSÖ-geprüfte Alarmanlage (TRVE 31-7) der Klasse Priva
Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen (EG217)
ELEKTRONIKVERSICHERUNG - Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen für
Diagnostik/Therapie, Geräte der physikalisch-medizinischen Technik,
Röntgeneinrichtungen und Geräte für Materialprüfungen - E