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Bauherrnhaftpflicht (AH334) (AH334)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH334
BAUHERRNHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen - e
AmLand-Sturmversicherung 2010 (ALSt-2010)
In der
STURMSCHADENVERSICHERUNG ALSt-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für
Ziegeleien mit Tunnelöfen (F35) (F35)
FEUER - Ziegeleien mit Tunnelofen - F35
Die Tarifierung erfolgt unter nachstehenden Voraussetzungen:
1. Die Tunnelofenoberdecke muß vollständig aus Beton oder in anderer feuerbeständiger
Ausführung
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
FEUER - Feuerversicherung von Kraftfahrzeugen zum Neuwert - F74.1
Abweichend von Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB) ist für
den Fall der Wiederherstellung eines
Mehrkosten für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung zusätzlicher Gefahren (BU3201.12)
EXTENDED COVERAGE BU - Mehrkosten BU3201.12
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen
ersatzpflichtigen Betriebsunterbrechungs-Schaden ersetzt de