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Notverglasung, Überstundenzuschläge, Gerüstung (G364)
GLAS - G364
KOSTEN DER NOTVERGLASUNG, ÜBERSTUNDEN-
ZUSCHLÄGE UND GERÜSTUNG
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung sind Kosten einer erforderlichen
Notverglasung o
Versicherung von Bleiverglasungen (G365)
GLAS - G365
VERSICHERUNG VON BLEIVERGLASUNGEN
Schäden an Bleiverglasungen gehen nur dann zu Lasten des Versicherers, wenn es sich um einen Bruch
des Glases handelt und sie nicht aus Nachläss
Nicht versicherte Scheiben (G366)
GLAS - G366
GEBÄUDEGLASPAUSCHALVERSICHERUNG, NICHT VERSICHERTE
SCHEIBEN
Abweichend von den Besonderen Bedingungen für die Gebäudeglaspauschalversicherung bzw. für die Er-
weiterte Gebäudeg
Entsorgungskosten (G367)
GLAS - G367
MITVERSICHERUNG VON ENTSORGUNGSKOSTEN
Die Kosten der behördlich auferlegten Behandlung von versicherten, zerbrochenen Glasscheiben (Ent-
sorgungskosten) sind für die vom Schaden b
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F84) (F84)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F84
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall
und/oder Problemstoffen
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) l