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Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.12)
Schmelzwasser als versichert, die nicht durch
zumutbare Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen
beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
Versi
Bahnen gemäß EKHG mit Pistenrisiko (AH443.2) (AH443.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH443.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6
Platzsystem II (IU9)
FAHRZEUGINSASSEN-UNFALLVERSICHERUNG - Platzsystem II -IU9
Für jeden einzelnen zugelassenen Platz des Fahrzeuges ist die gleiche Summe versichert.
Befinden sich zur Zeit des Unfalles mehr Personen im
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW1128.15)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - LW1128.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Le
Tierhalterhaftpflicht (AH1004.18)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Tierhalterhaftpflicht - AH1004.18
1. Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen
Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigte