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Sonderverglasungen (DH1504.18)
HAUSHALT - Sonderverglasungen - DH1504.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Tür- und Fensterverglasungen von Sauna- und Infrarotkabinen
GLASBRUCH - Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet (Gl3041.22)
t sind Schäden:
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABG
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten und mit
Bergführer, Schilehrer, Schilhilfslehrer und Schilehrwarte (AH457.2)
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften
berechtigt
Ausschluss Einbruchdiebstahl (CS7.1)
COMPUTER/E-GERÄTE - Ausschluss des Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und
Beraubungs-Risikos - CS7.1
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.10 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AH3848.12) (AH3848.12)
diese Einschränkungen nicht
berufen, wenn der Versicherungsnehmer das ausdrücklich wünscht und er aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zur Haftung verpflichtet ist.
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